Bezirksvertrauenspersonen

der Schwerbehinderten für den schulischen Bereich

Aufgaben

Die Bezirksvertrauenspersonen haben die Aufgabe

  • die besonderen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter wahrzunehmen,
  • zu beraten,
  • die berufliche Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter zu fördern.