Bezirksvertrauenspersonen
der Schwerbehinderten für den schulischen Bereich
Aufgaben
Die Bezirksvertrauenspersonen haben die Aufgabe
- die besonderen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter wahrzunehmen,
- zu beraten,
- die berufliche Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter zu fördern.