Schulpartnerschaften: Förderungen und Vermittlung von Schulpartnerschaften
Was wird gefördert?
Vermittlungen von Schulpartnerschaften und Bezuschussung von Maßnahmen zur Stärkung von Schulpartnerschaften im allgemein bildenden Bereich, wie:
- Anbahnungsreisen zum Aufbau einer Schulpartnerschaft,
- Lernmittel für den Deutschunterricht,
- Lehrerhospitationen,
- gemeinsame Projekte der Partnerschulen,
- Bereitstellung von Informations- bzw. Unterrichtsmaterialien oder methodisch-didaktischer Hilfen in deutscher Sprache zur ergänzenden Ausstattung der ausländischen Partnerschule,
- Aufenthalte ausländischer Schüler*innen, die sich durch besonders gute Leistungen im Fach Deutsch ausgezeichnet haben.
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 71
Christana Wagner
0711 904-17108
christana.wagner@rps.bwl.de
Zielsetzung:
Förderung von Schulpartnerschaften im allgemein bildenden Bereich.
Wer kann einen Antrag stellen?
Allgemein bildende Schulen. Pro Schule und Jahr ein Antrag. Die Zuschussanträge müssen bis zum 30. November von der Schulleitung unter Verwendung eines Formblatts an das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 7 gestellt werden.
Weitere Informationen / Förderantrag
Weitere Angebote
Förderprogramme des Pädagogischen Austauschdienstes Bonn
German-American Partnership Program (GAPP)
PASCH-Programm: Partnerschaften mit Schulen in MOE-Staaten, NUS-Staaten, der Türkei, asiatischen und afrikanischen Ländern (nur Förderung ausländischer Schülerinnen und Schüler)
Pädagogische Austauschdienst (PAD) in Bonn. Er fördert und vermittelt bevorzugt Schulpartnerschaften mit Schulen in der Türkei, Zentralasien, Südostasien, Indien, China oder im Kaukasus.
Engagement global: Für die Förderung bestehender oder der Anbahnung von Schulpartnerschaften mit Schulen in Afrika, Asien, Lateinamerika oder Südosteuropa ist das Entwicklungspolitische Schulaustauschprogramm zuständig.