Aufstieg
Ihr Ansprechpartner für:
- Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
- Allgemein bildende Gymnasien
- Berufliche Schulen
Aufstiegslehrgänge
Die Aufstiegslehrgänge ermöglichen wissenschaftlichen Lehrkräften des gehobenen Dienstes an beruflichen Schulen den Aufstieg in den höheren Dienst. Wir bieten zwei unterschiedliche Aufstiegslehrgänge an:
- Der 2-jährige Aufstiegslehrgang ist für Lehrkräfte mit mindestens zehnjähriger Dienstzeit konzipiert,
- der 3-jährige Aufstiegslehrgang kann bereits von Lehrkräften absolviert werden, die sich zu Beginn des Lehrgangs mindestens im vierten Dienstjahr befinden.
Zuständig sind die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung an Beruflichen Schulen.
Lehrgänge für einen horizontalen Laufbahnwechsel gemäß § 21 Landesbeamtengesetz
Haupt- und Werkrealschullehrkräfte sind bereits heute vermehrt in Realschulen, Gemeinschaftsschulen oder sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) tätig oder werden künftig dort eingesetzt. Das Kultusministerium hat ein Konzept zur Weiterqualifizierung entwickelt. Dieses hat der Ministerrat am 21. März 2017 gebilligt.
Weitere Informationen
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 72
(Personal und Verwaltungsangelegenheiten der Lehrkräfte)
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 72
(Personal und Verwaltungsangelegenheiten der Lehrkräfte)
Hebelstr. 2
76133 Karlsruhe
Regierungspräsidium Freiburg
Jörg Schuran
0761 208-6129
Joerg.Schuran@rpf.bwl.de
Eisenbahnstr. 68
79098 Freiburg i. Br.
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 72
(Personal und Verwaltungsangelegenheiten der Lehrkräfte)
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen