Arbeitszeugnis

für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Diese können als Zwischenzeugnis mit triftigem Grund, zum Beispiel bei einem Vorgesetzten- oder Aufgabenwechsel, als qualifiziertes Arbeitszeugnis beim Austritt aus der Tätigkeit angefordert werden. Der Arbeitnehmer entscheidet, ob er ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis wünscht.

Grundsätzlich besteht ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus

  • Basisdaten (Person, Schule, Art der Beschäftigung, Dauer der Beschäftigung)
  • Genaue Aufgabenbeschreibung (in- und außerunterrichtlich)
  • Bewertung der erbrachten Leistungen
  • Bewertung der Fachkenntnisse 
  • Erläuterungen zum Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen, Schülerinnen und Schülern, Eltern
  • Bewertung zu Führungsfähigkeiten (bei wahrgenommenen Führungsaufgaben)
  • Gesamteindruck über die Arbeit der/s Beschäftigten und mögliche Empfehlung

Ein Arbeitszeugnis ist wohlwollend zu formulieren, es sollen also die Stärken des Mitarbeiters herausgearbeitet werden, die Schwächen aber nicht.