Arbeitszeugnis
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Diese können als Zwischenzeugnis mit triftigem Grund, zum Beispiel bei einem Vorgesetzten- oder Aufgabenwechsel, als qualifiziertes Arbeitszeugnis beim Austritt aus der Tätigkeit angefordert werden. Der Arbeitnehmer entscheidet, ob er ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis wünscht.
Grundsätzlich besteht ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus
- Basisdaten (Person, Schule, Art der Beschäftigung, Dauer der Beschäftigung)
- Genaue Aufgabenbeschreibung (in- und außerunterrichtlich)
- Bewertung der erbrachten Leistungen
- Bewertung der Fachkenntnisse
- Erläuterungen zum Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen, Schülerinnen und Schülern, Eltern
- Bewertung zu Führungsfähigkeiten (bei wahrgenommenen Führungsaufgaben)
- Gesamteindruck über die Arbeit der/s Beschäftigten und mögliche Empfehlung
Ein Arbeitszeugnis ist wohlwollend zu formulieren, es sollen also die Stärken des Mitarbeiters herausgearbeitet werden, die Schwächen aber nicht.