Junge und Frau betätigen sich künstlerisch

Bildungshaus 3–10 / Kinderbildungszentren

Unterlagen zum Bildungshaus 3-10 im Regelbetrieb

Im Juni 2024 fand eine Auftaktveranstaltung zur Weiterentwicklung der Bildungshäuser 3-10 statt. In diesem Rahmen wurden der Qualitätsrahmen sowie der Praxisleitfaden vorgestellt, die künftig für die Bildungshäuser in der konkreten Arbeit leitend sind.

Praxisleitfaden für das Bildungshaus 3-10 im Regelbetrieb (Januar 2024)
Qualitätsrahmen: Eckpunkte zur Qualitätssicherung Bildungshaus 3-10 - Standards zur Weiterentwicklung der Bildungshäuser 3-10 ab dem Schul- bzw. Kindergartenjahr 2024/2025


Unterlagen zu Kinderbildungszentren

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport förderte das Programm Kinderbildungszentren Baden-Württemberg von Juli 2021 bis Juni 2024 im Rahmen der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes bzw. des KiTa-Qualitätsgesetzes. Die Kinderbildungszentren des Modellprogramms führten pädagogische und familienbildende Angebote der Gemeinde oder des Stadtteils an einem Ort zusammen und ermöglichten so eine kontinuierliche Förderung und Entwicklungsbegleitung der Kinder im Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule. Grundlage war ein gemeinsames Bildungskonzept auf der Basis institutionenübergreifender Bildungsgrundsätze und einer gemeinsamen Wertehaltung sowie einer gemeinschaftlichen Nutzung von geeigneten Räumen und Außenflächen unter Beachtung des gemeinsamen Kinderschutzkonzeptes.

Abschlussbericht "Hand in Hand für einen gelungenen Übergang – Praxistipps für eine intensive Kooperation von Kitas und Grundschulen und die gemeinsame Gestaltung kontinuierlicher Bildungsprozesse Erfolgsbeispiele"

 

Das Bild zeigt das Regierungspräsidium mit Hofansicht und umlaufenden Gebäuden

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 74

Leitung

Dr. Dietlinde Granzer
0711 904-17460
Dr. Dietlinde Granzer​​

Mitarbeiter/innen

Katina Tietke
0711 904-17464
Katina Tietke

Vladimir Bunoza
0711 904-17473
Vladimir Bunoza​​