Bildungshaus 3–10 / Kinderbildungszentren
Unterlagen zum Bildungshaus 3-10 im Regelbetrieb
Im Juni 2024 fand eine Auftaktveranstaltung zur Weiterentwicklung der Bildungshäuser 3-10 statt. In diesem Rahmen wurden der Qualitätsrahmen sowie der Praxisleitfaden vorgestellt, die künftig für die Bildungshäuser in der konkreten Arbeit leitend sind.
Praxisleitfaden für das Bildungshaus 3-10 im Regelbetrieb (Januar 2024)
Qualitätsrahmen: Eckpunkte zur Qualitätssicherung Bildungshaus 3-10 - Standards zur Weiterentwicklung der Bildungshäuser 3-10 ab dem Schul- bzw. Kindergartenjahr 2024/2025
Unterlagen zu Kinderbildungszentren
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport förderte das Programm Kinderbildungszentren Baden-Württemberg von Juli 2021 bis Juni 2024 im Rahmen der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes bzw. des KiTa-Qualitätsgesetzes. Die Kinderbildungszentren des Modellprogramms führten pädagogische und familienbildende Angebote der Gemeinde oder des Stadtteils an einem Ort zusammen und ermöglichten so eine kontinuierliche Förderung und Entwicklungsbegleitung der Kinder im Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule. Grundlage war ein gemeinsames Bildungskonzept auf der Basis institutionenübergreifender Bildungsgrundsätze und einer gemeinsamen Wertehaltung sowie einer gemeinschaftlichen Nutzung von geeigneten Räumen und Außenflächen unter Beachtung des gemeinsamen Kinderschutzkonzeptes.
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Leitung
Dr. Dietlinde Granzer
0711 904-17460
Dr. Dietlinde Granzer
Mitarbeiter/innen
Katina Tietke
0711 904-17464
Katina Tietke
Vladimir Bunoza
0711 904-17473
Vladimir Bunoza