Moderne Architektur in Heilbronn

Baurecht

Höhere Baurechtsbehörde

Im Bereich Baurecht nehmen die Regierungspräsidien die Aufgaben der höheren Baurechtsbehörde wahr. Sie achten auf eine gleichmäßige Anwendung baurechtlicher und bautechnischer Vorschriften und entscheiden in Widerspruchsverfahren. Durchschnittlich rund 80 Prozent der Widerspruchsfälle werden ohne anschließendes Gerichtsverfahren erledigt. Dies bedeutet eine hohe Befriedungsfunktion für die Verfahrensbeteiligten und eine erhebliche Entlastung der Verwaltungsgerichte. In den Fällen, in denen die Zuständigkeiten nach § 48 Absatz 2 LBO auf die höhere Baurechtsbehörde übergeht, entscheiden diese über Bauanträge und Bauvoranfragen.

 

Einheitliche Verwaltungspraxis

Durch die Rechtsaufsicht der Regierungspräsidien soll sichergestellt werden, dass die örtlichen Baurechtsbehörden bei ihrer Tätigkeit alle bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften auf dem Ge­biet des Baurechts - zu nennen sind insbesondere das Baugesetzbuch oder die Landesbauordnung - in gleicher Weise beachten. Damit wird eine einheitliche Verwaltungspraxis gesichert und zweckmäßige Entscheidungen vor Ort gefördert.

Beratung der örtlichen Baurechtsbehörden

Die zahlreichen baurechtlichen Vorschriften sind in der Praxis nicht immer einfach zu handhaben, häufig ist bei der Anwendung einzelner Regelungen eine umfangreiche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu berücksichtigen. Eine wichtige Funktion der Rechtsaufsicht ist hier die Beratung der örtlichen Baurechtsbehörden.