Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
Neu seit 01.01.2023: Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll dazu befähigen, unter Anwendung geeigneter Verfahren Untersuchungsgänge durchzuführen, die den Funktionszustand des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems, der Sinnesorgane, der Muskulatur, des Herzens und der Blutgefäßdurchströmung sowie der Lungen darstellen.
Das Ziel der Ausbildung ist es, dass ärztlich angeforderte Untersuchungen eigenverantwortlich mit Hilfe medizinischer Geräte und komplexer elektronischer Messverfahren durchgeführt werden können.
Ausbildungsschwerpunkte
Die Schwerpunkte in der Ausbildung liegen in den klinischen Bereichen der neurophysiologischen, audiologischen und der Hals-Nasen-Ohren Funktionsdiagnostik sowie der Herz- und Lungendiagnostik. Der Beruf wird hauptsächlich in großen Kliniken mit den entsprechenden Fachabteilungen durchgeführt.
Ausbildungsstätten
Aufnahmevoraussetzungen:
- Mittlere Reife oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss oder
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Beruf, für den eine reguläre Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorgeschrieben ist.
Weitere Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt,
- in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung der Ausbildung geeignet ist und
- über die für das Absolvieren der Ausbildung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung umfasst eine Dauer von drei Jahren. Sie besteht aus abwechselnden Phasen des theoretischen und praktischen Unterrichts an der Schule und der praktischen Ausbildung an verschiedenen Ausbildungsstätten. (siehe auch Ausbildungsstätten).
Den Abschluss der Ausbildung bildet eine staatliche Prüfung mit einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil.
Ausbildungsvergütung
Angehende Medizinische Technologinnen und Technologen für Funktionsdiagnostik erhalten eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Ausbildungsvergütung variiert je nach Ausbildungsstätte und kann bei diesen erfragt werden. Wird die Ausbildung an einem kommunalen Krankenhaus oder einer öffentlichen Klinik absolviert, richtet sich die Ausbildungsvergütung in der Regel nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVAöD) oder dem Tarifvertrag der Länder (TVA-L).
Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bzw. eine Förderung durch die Agentur für Arbeit in Betracht kommen.
Berufsbezeichnung
Zur Führung der Berufsbezeichnung „Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik“ oder „Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik“ bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums.
Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis sind neben der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) und die Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs (Vorlage eines Führungszeugnisses).
