Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
Neu seit 01.01.2023: Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
Ausbildungsziel
Das Ziel der Ausbildung ist es, die Auszubildenden dazu zu befähigen, selbstständig und eigenverantwortlich ärztlich angeforderte Laboruntersuchungen durchzuführen. Hierfür nutzen Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik (MTL) verschiedenste Geräte und Verfahren. Dabei bildet menschliches Probenmaterial wie zum Beispiel Blut oder Gewebeproben die Grundlage für diese Untersuchungen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen sind entscheidend für die Diagnose und Therapie von Krankheiten aber auch zur Gesundheitsvorsorge.
Ausbildungsschwerpunkte
Die Schwerpunkte in der Ausbildung sind die Bereiche Physiologie, Chemie/Biochemie, Zytologie/Histologie, Klinische Chemie, Hämatologie und Mikrobiologie.
Der Beruf wird hauptsächlich in Laboratorien, Kliniken und Forschungsinstituten ausgeübt.
Ausbildungsstätten
Aufnahmevoraussetzungen:
- Mittlere Reife oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss oder
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Beruf, für den eine reguläre Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorgeschrieben ist.
Weitere Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person:
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt,
- in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung der Ausbildung geeignet ist und
- über die für das Absolvieren der Ausbildung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung umfasst eine Dauer von drei Jahren. Sie besteht aus abwechselnden Phasen des theoretischen und praktischen Unterrichts an der Schule und der praktischen Ausbildung an verschiedenen Ausbildungsstätten. (siehe auch Ausbildungsstätten).
Den Abschluss der Ausbildung bildet eine staatliche Prüfung mit einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil.
Ausbildungsvergütung
Angehende Medizinische Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik erhalten eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Ausbildungsvergütung variiert je nach Ausbildungsstätte und kann bei diesen erfragt werden. Wird die Ausbildung an einem kommunalen Krankenhaus oder einer öffentlichen Klinik absolviert, richtet sich die Ausbildungsvergütung in der Regel nachdem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVAöD) oder dem Tarifvertrag der Länder (TVA-L).
Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bzw. eine Förderung durch die Agentur für Arbeit in Betracht kommen.
Berufsbezeichnung
Zur Führung der Berufsbezeichnung „Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik“ oder „Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik“ bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums.
Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis sind neben der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) und die Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs (Vorlage eines Führungszeugnisses).
