Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in

Durch die Pflegeberufereform werden die bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Pflegeausbildung als Pflegefachfrau / Pflegefachmann zusammengeführt.

Die Ausbildung in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist daher seit 01.01.2020 nicht mehr möglich. Allerdings werden bereits vor diesem Stichtag begonnene Ausbildungen nach den bisherigen Vorschriften des Altenpflegegesetzes bzw. Krankenpflegegesetze​s abgeschlossen.​​​​​

Ausbildungsziel

​Die Ausbildung soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur verantwortlichen und selbstständigen Mitwirkung bei der Verhütung, Erkennung und Heilung von Krankheiten bei Kindern vermitteln.

Ausbildungsschwerpunkte sind allgemeine und spezielle Krankheitslehre, Kinderkrankenpflege sowie im Bereich der praktischen Ausbildung die allgemeine Pädiatrie unter Berücksichtigung der verschiedenen Altersstufen der Kinder einschließlich Neugeborenen- und Wochenbettpflege.

Ausbildungsverlauf

Die 3-jährige Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht von 2.100 Stunden sowie eine praktische Ausbildung von 2.500 Stunden und endet mit einer staatlichen Prüfung.

Ausbildungsvergütung

​Die aktuelle Ausbildungsvergütung ist bei den Trägern der Schulen zu erfragen.

Berufsbezeichnung

Zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei wird zusätzlich auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) und die Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.

Weiterbildung

An staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten bestehen derzeit folgende Weiterbildungsmöglichkeiten auf Grundlage von Rechtsverordnungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2000 (Gesetzblatt Baden-Württemberg vom 09. Februar 2001 Seiten 58 ff):

  • pflegerische Leitung einer Station oder Einheit
  • Intensivpflege (Schwerpunktbereiche: Intensivpflege und Anästhesie oder pädiatrische Intensivpflege)
  • Nephrologie
  • Onkologie
  • Operationsdienst
  • Endoskopiedienst
  • Psychiatrie
  • Intermediate Care
  • Notfallpflege
  • Anästhesiepflege

Staatlich anerkannte Weiterbildungsstätten für

DateitypDokumenttitelGröße
pdf Anästhesiepflege 74 KB
pdf Endoskopiedienst 65 KB
pdf Gerontopsychiatrie 80 KB
pdf Hygienefachkräfte 64 KB
pdf Intermediate Care 76 KB
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pdf Intensivpflege und Anästhesie 231 KB
pdf Nephrologie 73 KB
pdf Notfallpflege 78 KB
pdf Onkologie 75 KB
pdf Operationsdienst 77 KB
pdf Pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie 13 KB
pdf Pflegedienstleitung 79 KB
pdf Psychiatrie 77 KB
pdf Stationsleitung - Pflegerische Leitung einer Station oder Einheit 88 KB

Weitere Informationen: