Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Durch die Pflegeberufereform werden die bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Pflegeausbildung als Pflegefachfrau / Pflegefachmann zusammengeführt.
Die Ausbildung in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist daher seit 01.01.2020 nicht mehr möglich. Allerdings werden bereits vor diesem Stichtag begonnene Ausbildungen nach den bisherigen Vorschriften des Altenpflegegesetzes bzw. Krankenpflegegesetzes abgeschlossen.
Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur verantwortlichen und selbstständigen Mitwirkung bei der Verhütung, Erkennung und Heilung von Krankheiten bei Kindern vermitteln.
Ausbildungsschwerpunkte sind allgemeine und spezielle Krankheitslehre, Kinderkrankenpflege sowie im Bereich der praktischen Ausbildung die allgemeine Pädiatrie unter Berücksichtigung der verschiedenen Altersstufen der Kinder einschließlich Neugeborenen- und Wochenbettpflege.
Ausbildungsverlauf
Die 3-jährige Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht von 2.100 Stunden sowie eine praktische Ausbildung von 2.500 Stunden und endet mit einer staatlichen Prüfung.
Ausbildungsvergütung
Die aktuelle Ausbildungsvergütung ist bei den Trägern der Schulen zu erfragen.
Berufsbezeichnung
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei wird zusätzlich auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) und die Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.
Weiterbildung
An staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten bestehen derzeit folgende Weiterbildungsmöglichkeiten auf Grundlage von Rechtsverordnungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2000 (Gesetzblatt Baden-Württemberg vom 09. Februar 2001 Seiten 58 ff):
- pflegerische Leitung einer Station oder Einheit
- Intensivpflege (Schwerpunktbereiche: Intensivpflege und Anästhesie oder pädiatrische Intensivpflege)
- Nephrologie
- Onkologie
- Operationsdienst
- Endoskopiedienst
- Psychiatrie
- Intermediate Care
- Notfallpflege
- Anästhesiepflege
Staatlich anerkannte Weiterbildungsstätten für
Dateityp | Dokumenttitel | Größe |
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Anästhesiepflege | 74 KB | |
Endoskopiedienst | 65 KB | |
Gerontopsychiatrie | 80 KB | |
Hygienefachkräfte | 64 KB | |
Intermediate Care | 76 KB | |
Intensivpflege | 65 KB | |
Intensivpflege und Anästhesie | 231 KB | |
Nephrologie | 73 KB | |
Notfallpflege | 78 KB | |
Onkologie | 75 KB | |
Operationsdienst | 77 KB | |
Pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie | 13 KB | |
Pflegedienstleitung | 79 KB | |
Psychiatrie | 77 KB | |
Stationsleitung - Pflegerische Leitung einer Station oder Einheit | 88 KB |