Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Versorgung der Kranken sowie die damit verbundenen hauswirtschaftlichen und sonstigen Assistenzaufgaben in Stations-, Funktions- und sonstigen Bereichen des Gesundheitswesens vermitteln.
Ausbildungsstätten
Aufnahmevoraussetzungen:
Für diesen Pflegeberuf brauchen Sie
- den Nachweis eines Hauptschulabschlusses oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstands, zusätzlich
- den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung an einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Vollzeitschule oder an einer einjährigen Berufsfachschule für Sozialpflege in Teilzeitform (sozialpflegerisches Jahr) oder
- ein freiwilliges soziales Jahr oder eine mindestens einjährige pflegerische Tätigkeit oder
- eine mindestens zweijährige Führung eines Haushaltes mit mindestens einem Kind oder
- einer pflegebedürftigen Person oder die Ableistung des Grundwehrdienstes mit Sanitätsprüfung oder
- die Ableistung des Zivildienstes in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens.
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes.
Ausbildungsverlauf
Die 1-jährige Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden theoretischen und 100 Stunden praktischen Unterricht sowie 900 Stunden fachpraktische Ausbildung und endet mit einer staatlichen Prüfung.
Ausbildungsvergütung
Die aktuelle Ausbildungsvergütung ist bei den Trägern der Schulen zu erfragen.
Berufsbezeichnung
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegehelferin" oder "Gesundheits- und Krankenpflegehelfer" bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei wird zusätzlich auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) und die Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.