Hebamme / Entbindungspfleger
Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll dazu befähigen, Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und dem Wochenbett zu beraten und die notwendige Fürsorge zu gewähren, normale Geburten zu leiten, Komplikationen des Geburtsverlaufs frühzeitig zu erkennen, Neugeborene zu versorgen, den Wochenbettverlauf zu überwachen und eine Dokumentation über den Geburtsverlauf anzufertigen.
Ausbildungsschwerpunkte sind die Fächer "Biologie, Anatomie und Physiologie", "Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett", "Praktische Geburtshilfe und Schwangerenbetreuung". Die praktische Ausbildung erfolgt in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen.
Ausbildungsstätten
Aufnahmevoraussetzungen:
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene 10-jährige Schulbildung
oder
Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern die Bewerberin oder der Bewerber- eine mindestens 2-jährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat oder
- eine Berufsausbildung mit einer vorgeschriebenen Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen hat.
die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer - Vollendung des 17. Lebensjahres
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes.
Ausbildungsverlauf
Die 3-jährige Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht von 1.600 Stunden sowie eine praktische Ausbildung von 3.000 Stunden und endet mit einer staatlichen Prüfung.
Für ausgebildete Krankenschwestern/-pfleger oder Kinderkrankenschwestern/-pfleger kann die Ausbildung um 12 Monate verkürzt werden.
Berufsbezeichnung
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger" bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei wird zusätzlich auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) und die Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.
Weiterbildung
An staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten besteht derzeit folgende Weiterbildungsmöglichkeit auf Grundlage der Rechtsverordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2000 (Gesetzblatt Baden-Württemberg vom 09. Februar 2001 Seiten 58 ff): pflegerische Leitung einer Station oder Einheit
Staatlich anerkannte Weiterbildungsstätten für Stationsleitung (pdf, 370 KB)