Logopädin / Logopäde
Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die für eine Behandlung von Patienten mit Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen notwendig sind. Ausbildungsschwerpunkte sind die logopädische Befunderhebung, Maßnahmen der Stimmbildung, Sprecherziehung und Übungen zur Befunderhebung und Therapieplanung in der Praxis.
Ausbildungsstätten
Aufnahmevoraussetzungen:
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine nach Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Ausbildungsverlauf
Die 3-jährige Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht von 1.740 Stunden sowie eine praktische Ausbildung von 2.100 Stunden und endet mit einer staatlichen Prüfung.
Ausbildungskosten
Ob und in welcher Höhe Schulgeld erhoben wird, muss bei den Schulen erfragt werden. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) bzw. eine Förderung durch die Agentur für Arbeit in Betracht kommen.
Berufsbezeichnung
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Lopädin" oder "Logopäde" bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei wird zusätzlich auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) und die Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.