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ThemenportalErklärung zur Barrierefreiheit
1. Geltungsbereich
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Internet‑ und Mobilangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg. unter https://rp.baden-wuerttemberg.de
2. Rechtsgrundlagen
Die Regierungspräsidien Baden-Württemberg sind bemüht, ihr digitales Angebot in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes‑Behindertengleichstellungsgesetzes Baden‑Württemberg (L‑BGG) sowie den darauf basierenden barrierefreien IT‑Standards (insb. EN 301 549 / WCAG) zugänglich zu machen.
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt ist mit den Anforderungen der EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA überwiegend vereinbar. Nicht barrierefreie Inhalte sind nachfolgend aufgeführt.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz kontinuierlicher Verbesserungen sind derzeit noch folgende Inhalte und Funktionen nicht vollständig barrierefrei:
- PDF‑, XLSX-, Office‑ und sonstige Download‑Dokumente – insbesondere die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren nicht benötigt werden;
- Videos, die vor 2022 veröffentlicht wurden, enthalten teilweise keine Untertitel;
- Automatisch generierte PDF-Dateien, die auf der Webseite über den Button „PDF speichern“ heruntergeladen werden können.
- Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Begründung: Bei einem Teil der Inhalte handelt es sich um
- Altdokumente oder Drittinhalte, die nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Dokumente, bei denen eine barrierefreie Aufbereitung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. Dazu gehören (Straßen-) Kartenwerke, Planungsunterlagen und ausfüllbare (pdf- oder Word-) Formulare.
5. Geplante Maßnahmen und Zeitplan
- Fortlaufende Prüfung der Seiten nach EN 301 549/WCAG und Behebung identifizierter Mängel.
- Neue Inhalte werden nach Möglichkeit ab dem 01.01.2026 barrierefrei bereitgestellt. Dies gilt nicht für Kartenwerke, Planungsunterlagen und ausfüllbare (pdf- oder Word-) Formulare.
- Schulungen und Leitlinien für Redaktionen und Dienstleistende.
6. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.12.2021 erstellt und zuletzt am 08.10.2025 überprüft. Grundlage waren Selbstbewertungen, redaktionelle Prüfungen sowie stichprobenartige technische Tests ausgewählter Seiten und zentraler Funktionen. Ergänzend werden Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern sowie Feststellungen der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit berücksichtigt.
7. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden. Die Kontaktdaten finden Sie im Impressum.
8. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Pressestellen der Regierungspräsidien Baden-Wprttemberg (siehe Impressum) wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 7 dieser Erklärung.
Falls die Pressestellen der Regierungspräsidien Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Nora Welsch
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
9. Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache (DGS)
Ergänzende Informationen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache zu Inhalten und Bedienung der Webauftritte werden bereitgestellt bzw. schrittweise erweitert. Wo Angebote noch nicht vorliegen, werden sie zeitnah nachgereicht.
10. Kompatibilität und Barrierefreiheit von Technologien
Unsere Seiten sind mit gängigen Browsern, Betriebssystemen und assistiven Technologien nutzbar. Wir orientieren uns an responsivem Design, semantischer Auszeichnung, ausreichenden Kontrasten und tastaturbedienbaren Komponenten. Dritteingebundene Inhalte (z. B. Karten, Videos, Social Media Plugins) werden – sofern technisch möglich – barrierefrei implementiert oder mit alternativen Zugängen versehen.