Bildungshaus 3–10 / Kinderbildungszentren
Unterlagen zum Bildungshaus 3-10 im Regelbetrieb
Im Juni 2024 fand eine Auftaktveranstaltung zur Weiterentwicklung der Bildungshäuser 3-10 statt. In diesem Rahmen wurden der Qualitätsrahmen sowie der Praxisleitfaden vorgestellt, die künftig für die Bildungshäuser in der konkreten Arbeit leitend sind.
Unterlagen zu Kinderbildungszentren
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport förderte das Programm Kinderbildungszentren Baden-Württemberg von Juli 2021 bis Juni 2024 im Rahmen der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes bzw. des KiTa-Qualitätsgesetzes. Die Kinderbildungszentren des Modellprogramms führten pädagogische und familienbildende Angebote der Gemeinde oder des Stadtteils an einem Ort zusammen und ermöglichten so eine kontinuierliche Förderung und Entwicklungsbegleitung der Kinder im Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule. Grundlage war ein gemeinsames Bildungskonzept auf der Basis institutionenübergreifender Bildungsgrundsätze und einer gemeinsamen Wertehaltung sowie einer gemeinschaftlichen Nutzung von geeigneten Räumen und Außenflächen unter Beachtung des gemeinsamen Kinderschutzkonzeptes.
Überregionale Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg
(Landesweite Zuständigkeit: Regierungspräsidium Stuttgart)
Leitung
Dr. Dietlinde Granzer
0711 904-17460
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Mitarbeiter/innen
Vladimir Bunoza
0711 904-17473
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Kathrin Hecht
0711 904-17463
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Heidi Hörner
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Katina Tietke
0711 904-17464
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