Betäubungsmittel
Die Regierungspräsidien sind zuständig für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) in Apotheken, Krankenhäusern und Arztpraxen (auch BtM-Substitution: "Methadonprogramm").