Betriebliche Therapiehäufigkeit (bTH)
Was steckt dahinter?
Stand: April 2024
Die betriebliche Therapiehäufigkeit wird zwei Mal pro Jahr für jede meldepflichtige Nutzungsart berechnet. Ein Teil der Daten stammt aus den Eingaben der Tierhaltenden (durchschnittlicher Tierbestand im Halbjahr), der andere aus den tierärztlichen Mitteilungen (Anzahl behandelter Tiere, Anzahl Wirktage). Über die Betriebsnummer des Tierhaltungsbetriebs finden diese Daten zusammen.
Die Formel zur Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit (bTH) ist vermutlich mittlerweile jedem bekannt. Dennoch lohnt sich ein genauerer Blick darauf. Für jede Behandlung mit einem Antibiotikum in einem Halbjahr wird die Anzahl der behandelten Tiere mit den Wirktagen multipliziert. Die Summe aller Behandlungen wird dann durch die durchschnittlich im Halbjahr im Betrieb gehaltenen Anzahl an Tieren geteilt.
Zu den Daten, die im Rahmen der tierärztlichen Mitteilungen in der HI-Tier Antibiotikadatenbank erfasst werden, gehören die Behandlungstage, also die Anzahl der Tage, an denen ein Arzneimittel verabreicht wird. Die für die Formel erforderlichen Wirktage werden durch HI-Tier automatisch im Hintergrund berechnet.
Für die meisten Arzneimittel gilt, dass jeder Behandlungstag einem Wirktag entspricht. Dies gilt ebenfalls für die Behandlungen mit einem Arzneimittel, welches verschiedene chemische Verbindungen eines einzigen antibiotisch wirksamen Wirkstoffs enthält (Derivate) sowie für Wirkstoffkombinationen aus Sulfonamiden und Trimetoprim. Bei Arzneimitteln, die mehrere Wirkstoffe unterschiedlicher antibiotischer Wirkstoffklassen enthalten, wird jeder Wirkstoff wie eine eigenständige Behandlung berechnet.
One-Shot-Präparate, also solche Arzneimittel, die einmalig angewendet werden und eine Depotwirkung aufweisen, werden einheitlich mit fünf multipliziert, um die Wirktage zu erfassen. Dies gilt beispielsweise auch für antibiotische Trockensteller.
Enthält ein Arzneimittel einen antibiotischen Wirkstoff, der eine besondere Bedeutung für die Therapie beim Menschen hat (Cephalosporine 3./4. Generation, Fluorchinolone, Colistin), kommt ein sogenannter Wichtungsfaktor von drei hinzu (Behandlungstage x drei). So ergeben beispielswiese zwei Behandlungstage sechs Wirktage.
Ausschlaggebend für die Berechnung der Wirktage sind somit:
- Anzahl der Behandlungstage (BT)
- One-Shot-Faktor (BT x 5)
- Wichtungsfaktor für bestimmte Wirkstoffe (BT x 3)
- Summe der Wirkstoffe
Wichtig: Es istnur die Eingabe der Behandlungstage an entsprechender Stelle erforderlich! Die zusätzliche Eingabe von Wirktagen wird nicht berücksichtigt.
Die bundesweiten Kennzahlen – 25% liegen immer drüber, wieso ist das so?
Zur Festlegung der jeweils Mitte Februar veröffentlichten bundesweiten Kennzahlen werden sämtliche bTH eines Halbjahres für jede Nutzungsart der Größe nach aufgereiht. Bei 50% aller bTH liegt die Kennzahl 1 (Median), das heißt die Hälfte aller Nutzungsarten liegt mit ihren bTH unterhalb dieser Kennzahl (grün). Die Kennzahl 2 (3. Quartil) liegt bei 75% der bTH. Ein Viertel aller bTH einer Nutzungsart liegt demnach jedes Halbjahr oberhalb der Kennzahl 2 (rot).
Tierhaltende, deren bTH die Kennzahl 2 für eine Nutzungsart überschreitet, müssen für das betreffende Halbjahr einen schriftlichen Maßnahmenplan beim Veterinäramt vorlegen. In diesem Maßnahmenplan sollen auf Grundlage einer tierärztlichen Beratung die möglichen Ursachen für den im Vergleich höheren Antibiotikaverbrauch ermittelt und dargelegt sowie geeignete Maßnahmen benannt werden, um den Verbrauch künftig zu senken.
Wird die Kennzahl 2 im folgenden Halbjahr erneut überschritten, muss zunächst kein weiterer Maßnahmenplan erstellt werden, da manche Maßnahmen möglicherweise mehr Zeit benötigen, um sich in einem niedrigeren Verbrauch widerzuspiegeln. Erst bei einer weiteren Überschreitung im dann kommenden Halbjahr muss ein neuer Maßnahmenplan vorgelegt werden. Der Abgleich der bTH in einem Kalenderjahr durch die Tierhaltenden erfolgt in beiden Halbjahren mit den im Februar veröffentlichen Kennzahlen.
Nach Ablauf von drei Jahren wird eine Auswertung der bis dahin erfassten Daten durch die Bundesoberbehörde erfolgen und das System ggf. angepasst werden, z. B. durch die Herausnahme/Hinzufügen von Nutzungsarten oder die Anpassung von Bestandsuntergrenzen.
Auf unserer Homepage können Sie sich bei Bedarf die Vorlage für einen Maßnahmenplan herunterladen. Verantwortlich für die Erstellung und den Versand des Maßnahmenplans an das Veterinäramt sind die Tierhaltenden.
Bitte denken Sie auch daran, Ihre Adressdaten in der HIT-Datenbank auf dem aktuellen Stand zu halten! Für Änderungen wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Veterinäramt.