Schlachtabfälle aus Knochen und Fleisch

Zulassung von Betrieben, die mit tierischen Nebenprodukten umgehen

Vom Tier stammende Teile oder ganze Tierkörper, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet bzw. bestimmt sind, werden als tierische Nebenprodukte (TNP) bezeichnet. Diese sollen in einer Art und Weise verwertet oder entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Hierzu zählen beispielweise ehemalige Lebensmittel, Küchen- und Speiseabfälle, Schlachtnebenprodukte oder tierische Ausscheidungen. Im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen können TNP unter anderem zur Erzeugung von Dünge- oder Futtermitteln, Brennstoffen, technischen Produkten oder auch von Energie genutzt werden.

Betriebe, die TNP handhaben, be- oder verarbeiten, benötigen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in Abhängigkeit des bestehenden Risikos eine Registrierung oder Zulassung durch die zuständige untere Veterinärbehörde bzw. das zuständige Regierungspräsidium.

Kontakte

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 35

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 35

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 35

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 35

TaskForce Tierseuchenbekämpfung

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Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz

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Aufgaben der Regierungspräsidien

  • Bearbeitung von Grundsatzfragen des TNP-Rechts
  • Koordinierung der Überwachungs- und Berichtsaufgaben im Regierungsbezirk
  • Zulassungen von bestimmten TNP-Betrieben (u. a. Betriebe zur Zwischenlagerung oder Verarbeitung von TNP, zur Herstellung von Dünge- oder Futtermitteln).

Unterlagen für die Zulassung von Betrieben, die mit tierischen Nebenprodukten umgehen

Die Dokumente sind nicht barrierefrei.

DokumenttitelDateitypGröße
Benötigte Unterlagen für die Zulassung im TierNebBereich pdf 10 KB
Zulassung von Betrieben, die mit tierischen Nebenprodukten umgehen pdf 846 KB