Zulassung von Betrieben, die Produkte tierischen Ursprungs in Verkehr bringen
Bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs in den Verkehr bringen wollen, benötigen eine Zulassung. Darunter fallen unter anderem gewerbliche Schlachtbetriebe und Betriebe die Rotfleisch (z. B. Schweine- oder Rindfleisch) oder Weißfleisch (Geflügelfleisch) zerlegen und / oder verarbeiten. Ebenso müssen bestimmte Hersteller von Eiprodukten, sowie bestimmte Milch oder Fisch verarbeitende Betriebe zugelassen werden. Ob die Zulassung durch das Veterinäramt oder das Regierungspräsidium erteilt wird, hängt nach rechtlichen Vorgaben von der Größe des Betriebs ab und wird durch das zuständige Veterinäramt überprüft.
Antragsunterlagen
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