Natura 2000
Natura 2000 - was ist das?
Die Verbreitung von Lebensräumen, Pflanzen und Tieren aber auch ihre Gefährdung kennen keine politischen Grenzen. Der gemeinsame Schutz von Natur und Umwelt auf internationaler Ebene ist daher unbedingt notwendig. Die Staaten der Europäischen Union haben sich aus diesem Grund mit der Naturschutzkonzeption Natura 2000 die Erhaltung der biologischen Vielfalt und damit die Bewahrung des Naturerbes in Europa für zukünftige Generationen zum Ziel gesetzt.
Natura 2000 ist eine europäische Naturschutzkonzeption auf Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 und der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) aus dem Jahr 1992. Die Staaten der Europäischen Union haben sich damit die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt und den Aufbau eines zusammenhängenden Netzes europäischer Schutzgebiete beschlossen.
Detaillierte Informationen zur NATURA 2000 finden Sie hier. Die Aufgabe der Regierungspräsidien ist die Erarbeitung von so genannten Managementplänen.
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Unsere Aufgaben für das europäische Schutzgebietsnetz
Nach der vollständigen Meldung der Natura 2000-Gebiete liegt der Aufgabenschwerpunkt der Naturschutzbehörden in der Erhaltung und Sicherung der Gebiete. Dies soll mit Hilfe der Managementpläne geschehen, die in den folgenden Jahren erstellt werden. Die Planerstellung erfolgt schrittweise:
Zunächst werden die Bestände der FFH-Lebensraumtypen, die Lebensstätten der FFH-Arten und – in Vogelschutzgebieten – die Lebensstätten der relevanten Vogelarten im Gebiet parzellenscharf abgegrenzt und deren Erhaltungszustand bewertet. Daraufhin werden auf den Schutz des jeweiligen Natura 2000-Gebietes abgestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsziele festgelegt. In enger Zusammenarbeit mit Vertretern aus der Land- und Forstwirtschaft sowie anderen beteiligten Nutzergruppen werden aus diesen Zielen notwendige und umsetzbare Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Natura 2000-Gebietes erarbeitet.
Bei der Planung der Maßnahmen werden die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt und umsetzbare Lösungen vor Ort gesucht. Die Landeigentümer und -nutzer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten Gelegenheit, sich zu den Entwürfen des Managementplanes schriftlich oder auf Informationsveranstaltungen zu äußern. Die geplanten Maßnahmen sollen vorrangig über Vereinbarungen mit den Landnutzern umgesetzt werden. Da Natura 2000-Gebiete ihre hohe Naturschutzbedeutung meist erst durch den Einfluss des Menschen erhielten, kann und soll die bestehende Nutzung in den meisten Fällen fortgeführt werden.
Beeinträchtigt allerdings eine bestimmte Bewirtschaftungsart eine zu schützende Art oder einen zu schützenden Lebensraum erheblich, dann muss die Bewirtschaftung auf die im Managementplan genannten Erhaltungsziele abgestimmt und gegebenenfalls angepasst werden. Besondere Anforderungen an die Bewirtschaftung sollen so weit wie möglich finanziell ausgeglichen werden. Die Umweltzulage Wald, die Richtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft (RLNWW) oder die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) helfen dabei ebenso wie das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz uns Tierwohl (FAKT).