Sprengstoff
Anerkennung von Fachkundelehrgängen und Prüfungen nach dem Sprengstoffgesetz
Im gewerblichen wie im privaten Bereich ist bei Anwendung von explosionsgefährlichen Stoffen gemäß Sprengstoffgesetz eine behördliche Zulassung erforderlich. Ziel ist sicherzustellen, dass explosionsgefährliche Stoffe korrekt angewendet werden, damit kein Missbrauch und keine Gefährdung von Personen und Gütern entstehen können.
Einsatzfelder explosionsgefährlicher Stoffe sind im gewerblichen Bereich
- Sprengarbeiten (Steinbruch, Abbruchsprengungen)
- Pyrotechnische Rettungssysteme (Airbag)
- Großfeuerwerken
- Bühnenfeuerwerke
und im privaten Bereich (Sportschützen)
- Böllerschießen
- Vorderladerschießen
- Wiederladen von Patronen
Kontakt
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Referat 54.4
Dietmar Schäfer
07071 757-3522
dietmar.schaefer_r544@rpt.bwl.de
Referat 54.4
Benedikt Fritz
07071 757-5286
benedikt.fritz@rpt.bwl.de
Der Weg zum Fachkundenachweis
Für die Ausstellung der Zulassungen (z. B. Erlaubnisse oder Befähigungsscheine) benötigen die Personen unter anderem einen Nachweis ihrer Fachkunde. Die Fachkunde für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen kann in staatlich anerkannten Lehrgängen erworben werden, an die sich eine Prüfung unter Vorsitz der zuständigen Behörde (in Baden-Württemberg: Regierungspräsidium Tübingen) anschließt.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat landesweite Zuständigkeit...
- für die staatliche Anerkennung der Lehrgänge zur Vermittlung der Fachkunde (Grund-, Sonder- oder Wiederholungslehrgänge)
- für die Prüfung der Fachkunde zum Umgang und Verkehr von explosionsgefährlichen Stoffen
- für die Bauartzulassung von Bauteilen für den Einsatz in Lagern für explosionsgefährdende Stoffe sowie in explosionsgefährdeten Bereichen
Weitere Informationen zum Sprengstoffrecht
Regelungen zur Anwendung von explosionsgefährlichen Stoffen hierzu sind im Sprengstoffgesetz und in den Sprengstoffverordnungen zusammengefasst.