Sicherer Onlinehandel mit Lebensmitteln, Futtermitteln, Kosmetik sowie von Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen
Der Einkauf von Lebensmitteln per Internet ist bequem, kann aber auch mit Unsicherheiten verbunden sein. Hier setzt die Arbeit der Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz an. Im Internethandel soll ein vergleichbares Sicherheitsniveau beim Kauf von Lebensmitteln, Futtermitteln, Kosmetik sowie von Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen gewährleistet werden können, wie im konventionellen Handel auch.
Ein Baustein in der Überwachung des Onlinehandels ist die Durchsetzung der Registrierungspflicht für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen im Internethandel und die Möglichkeit für die Verbraucher, durch geeignete Siegel die registrierten Händler zu identifizieren.
Ergänzend werden stichpunktartige Produktkontrollen durch anonyme Probenahmen durchgeführt. Dabei arbeiten die Experten der Stabsstelle behörden- und länderübergreifend.
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Tübingen
Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz
Weitere Informationen
Liste der registrierten Unternehmen gemäß § 22 des Tabakerzeugnisgesetzes - Stand 15.05.2024 (pdf, 705 KB)
Merkblatt zur Kennzeichnung von Lebensmitteln im Internethandel - Stand Juni 2022 (pdf, 162 KB)
Merkblatt für Verbraucher zum Internethandel (pdf, 120 KB)
Flyer BVL „Lebensmittel online kaufen – Tipps für Verbraucher“