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Ausschreibung und Vergabe

Zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben vergeben die Abteilungen 4 der Regierungspräsidien jedes Jahr eine Vielzahl von Aufträgen für Planungs-, Beratungs- Liefer-, und Bauleistungen. Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei die Vergaben von Planungsleistungen an Ingenieurbüros und von Bauleistungen an die Bauwirtschaft ein.

Rechtliche Grundlage für die Durchführung der Vergabeverfahren und die Abwicklung der abgeschlossenen Verträge sind insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die Haushaltsordnungen des Bundes und des Landes.

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Planungsleistungen werden als sogenannte „freiberufliche Leistungen“ an leistungsfähige Ingenieurbüros vergeben. Wenn bei einer Straßenbaumaßnahme dann die Planung abgeschlossen ist, das Baurecht vorliegt und auch die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, können im Anschluss die Ausschreibung und Vergabe der Bauarbeiten erfolgen. Vergabestellen sind hier i.d.R. die Baureferate in den Abteilungen 4 der Regierungspräsidien.

Die Referate 42 (Regierungspräsidium Karlsruhe: Referat 41) unterstützen die auftragserteilenden Referate der Abteilungen 4 bei vertragsrechtlichen Fragestellungen im Bereich der Ausschreibung und Vergabe von Straßenbau- und Ingenieurleistungen. Weiterhin prüfen diese Referate die Richtlinienkonformität der konkreten Vergabeverfahren und sie sind – ab Erreichen festgelegter Auftragssummen – am Prozess der Vergabezustimmung durch die Verkehrsministerien von Bund und Land beteiligt. Zudem sind sie die zuständigen Nachprüfungsstellen nach § 21 VOB/A für Straßenbaumaßnahmen der jeweiligen Abteilungen 4 und die Streitbeilegungsstelle gemäß § 18 (2) VOB/B bei

Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Auftragnehmer und einem Auftrag gebenden Referat der jeweiligen Abteilung 4. In gleichem Maße wirken die Referate 42 bzw. das Referat 41 im Regierungspräsidium Karlsruhe bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Auftragnehmer und einer Unteren Straßenbaubehörde.