Öffentlichkeitsbeteiligung in der Straßenbauverwaltung
Der Bau einer neuen Straße stellt einen Eingriff in die Natur dar. Auch für die Menschen bedeutet eine neue Straße eine große Veränderung.
Während des Planfeststellungsverfahrens – dem Baurechtsverfahren bei Straßenbaumaßnahmen – sind formelle Formen der Beteiligung von Betroffenen vorgesehen. Doch die Planung einer neuen Maßnahme ist dann schon sehr weit gediehen und wartet auf die Genehmigung. Deshalb ist es den Regierungspräsidien ein großes Anliegen, die Öffentlichkeit frühzeitig über den Planungsprozess von neuen Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen zu informieren und mit einzubeziehen.
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Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in der Straßenplanung
Ein wichtiger Bestandteil der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung sind öffentliche Informationsveranstaltungen, die in verschiedenen Planungsphasen vor dem Einleiten des Planfeststellungsverfahrens stattfinden. Dort haben die Interessierten i.d.R. die Möglichkeit, mit dem Planungsteam und den Fachgutachtern in persönlichen Kontakt zu treten, ihre Fragen und Anregungen zu formulieren und sich aus erster Hand über den aktuellen Planungsstand zu informieren. Öffentliche Informationsveranstaltungen finden zumeist zur Diskussion der verschiedenen Trassenvarianten am Ende der Vorplanung statt und unmittelbar vor dem Planfeststellungsverfahren – doch Zeitpunkt, Anzahl und Inhalt der Veranstaltungen richten sich stets nach den ganz spezifischen Erfordernissen des jeweiligen Projekts. Bei großen und konfliktträchtigen Straßenplanungsmaßnahmen kommen auch weitere dialogorientierte Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Einsatz – etwa Facharbeitskreise, Runde Tische, Dialogforen, Workshops, Bürgersprechstunden. Hier geht es darum, Betroffene einzubeziehen und im direkten Gespräch Lösungen und Alternativen für auftretende Problemstellungen zu erarbeiten und zu diskutieren. Darüber hinaus sind die Planungsteams in regelmäßigem Austausch mit den jeweiligen Fachbehörden, Gemeinden, Landkreisen und Verbänden, etwa in bilateralen Gesprächen oder auch durch den Besuch einer Gemeinderatssitzung.
Am Beispiel der Planung einer Umgehungsstraße erfahren Sie dazu mehr in unserem kurzweiligen Infofilm.
Transparenz im Internet
Jede Planungsmaßnahme erhält eine eigene Projektseite im Internet. Hier informieren die zuständigen Planungsreferate regelmäßig über den Planungsfortgang, und stellen Gutachten, Präsentationen, Pressemitteilungen, Pläne etc. zum Download bereit. Zu den Projektseiten der Maßnahmen gelangen Sie hier:
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens – wenn es also um die Genehmigung einer neuen Straße geht – haben die Träger öffentlicher Belange aber auch alle privaten Betroffenen die Möglichkeit, ihre Einwendungen gegen das Vorhaben vorzubringen. Dazu werden die Planunterlagen in den Gemeinden öffentlich ausgelegt und online gestellt.