Bedarfsplanung und Finanzierung
Um langfristig ein gut funktionierendes Straßennetz bereitstellen zu können, ist eine mittel- und langfristige Bedarfsplanung notwendig.
Die Grundlagen und Ziele der Bedarfsplanung werden in Verkehrswegeplänen des Bundes und des Landes festgelegt.
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Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
Planungsinstrument der Bundesregierung ist der Bundesverkehrswegeplan, er ordnet Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte nach ihrer Dringlichkeit ein.
Der Bundesverkehrswegeplan wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen. Nur Projekte, die im dann geltenden Bedarfsplan des Bundes in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft werden, erhalten Planungsrecht. Aktuell gilt der Bedarfsplan 2016. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bundesverkehrswegeplan.
Generalverkehrsplan
Im Generalverkehrsplan Baden-Württemberg legt die Landesregierung die Grundlagen und Ziele ihrer Verkehrspolitik dar. Der aktuelle Generalverkehrsplan wurde von der Landesregierung am 14. Dezember 2010 beschlossen. Ihm liegen Gutachten mit einem Planungshorizont bis 2025 zugrunde.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg
Priorisierung der Bundesfernstraßen
Der Bedarfsplan 2016 weist sehr viele Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ aus. Welche dieser Projekte zuerst umgesetzt bzw. in Planung gehen sollen, hat das Land Baden-Württemberg 2017/2018 im Rahmen der Priorisierung in einer zweistufigen Umsetzungskonzeption festgelegt. Diese Priorisierung gewährleistet eine schnelle und zielgerichtete Umsetzung und Planung der vielen Maßnahmen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Priorisierung
Priorisierung der Landesstraßen
Um die Mittel sachgerecht zu verteilen, hat das Land die für den Generalverkehrsplan 2010 angemeldeten Projekte priorisiert.
Hier finden Sie Informationen zur Priorisierung der Landesstraßen