Sonn- und Feiertagsrecht
Das heute geltende Sonn- und Feiertagsrecht ist das Ergebnis einer wechselvollen Geschichte. Es ist im Wesentlichen auf zwei unterschiedliche Wurzeln zurückzuführen: auf die kirchliche Verehrung des Sonntags und die sozialpolitische Forderung von Ruhetagen durch die Arbeiterbewegung.
Für Entscheidungen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz Baden-Württemberg (FTG) in der Fassung vom 08.05.1995 (GBl. S. 450) sind grundsätzlich die Gemeinden als Ortspolizeibehörden, für Ausnahmen von dem Gesetz die Landratsämter als Kreispolizeibehörden zuständig.
Dem Regierungspräsidium obliegt die Fachaufsicht.