Versicherungsaufsicht über kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Das Regierungspräsidium Karlsruhe übt in landesweiter Zuständigkeit die Versicherungsaufsicht über kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) aus. Charakteristisch für kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ist ein sachlich, örtlich oder ein dem Personenkreis nach eng begrenzter Wirkungskreis. Große Versicherungsvereine unterstehen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Kontakt
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 22
Michael Hertlein (Finanzaufsicht)
0721 926-7503
michael.hertlein@rpk.bwl.de
Heike Böhm (Rechtsaufsicht)
0721 926-8505
heike.boehm@rpk.bwl.de
Ziel der Aufsicht ist der Schutz der Versicherungsnehmer und der Begünstigten von Versicherungsleistungen. Die Aufsicht untergliedert sich dabei in eine Finanz- sowie eine Rechtsaufsicht.
Zu den Aufgaben zählen insbesondere
- die Erteilung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb,
- die laufende Überwachung des Geschäftsbetriebs,
- die Prüfung der Jahresabschlussunterlagen sowie der versicherungsmathematischen Gutachten,
- die Freistellung von der laufenden Aufsicht,
- die Genehmigung der Satzung und der Satzungsänderungen,
- die Genehmigung der Änderung eines Geschäftsplans,
- die Genehmigung von Bestandsübertragungen,
- die Genehmigung von Auflösungen,
- die Überwachung der Liquidation.