Wohnungswesen / Wohngeldrecht
Wohngeldrecht
Im Bereich des Wohngeldrechts üben die Regierungspräsidien die Fachaufsicht über die Wohngeldstellen der Großen Kreisstädte, der Stadtkreise und der Landratsämter aus.
Darüber hinaus bearbeiten die Regierungspräsidien
- Widerspruchsverfahren im Wohngeldrecht
- Anfragen der Wohngeldstellen und Wohngeldantragsteller sowie
- eventuelle Beschwerden und Petitionen der Antragssteller gegenüber der Wohngeldstelle
Kontakt
Wohngeld
Herrn Roland Burst
0721 926-7522
roland.burst@rpk.bwl.de
Fachaufsicht Wohnraumförderung
Sarah-Luise Mayer
0721 926-8504
sarah-luise.mayer@rpk.bwl.de
Wohnungswesen
Im Landeswohnungsbau sind die Regierungspräsidien Fachaufsichtsbehörde über die Großen Kreisstädte, die Stadtkreise und die Landratsämter.
Darüber hinaus bearbeiten die Regierungspräsidien die Widerspruchsverfahren über folgende Entscheidungen der Großen Kreisstädte und der Stadtkreise:
- Wohnberechtigungsscheine für die Belegung von Sozialwohnungen
- Freistellung von Belegungsbindungen
- Verstöße gegen die Miet- und Belegungsbindung bei Sozialwohnungen
- Verstöße gegen die Meldepflicht beim Verkauf von Sozialwohnungen sowie die
- Aufhebung der Sozialbindung von Sozialwohnungen vor Fristablauf
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg