Konsumcannabisgesetz
Anbauvereinigungen (KCanG)
Die Regierungspräsidien in Freiburg und Tübingen betreuen arbeitsteilig die Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG). Sie sorgen dafür, dass die Vorschriften des KCanG für Anbauvereinigungen eingehalten und die den Anbauvereinigungen auferlegten Verpflichtungen erfüllt werden.
Das Regierungspräsidium Freiburg ist landesweit zuständig rund um die Erlaubnis, die eine Anbauvereinigung für ihren Betrieb benötigt (Erlaubnisbehörde).
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit zuständig für die Überwachung der Anbauvereinigungen einschließlich Transportanzeigen (Überwachungsbehörde).
Kontakt
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 22 (Anbauvereinigungen - Erlaubnis)