Zuwendungen von externen Partnern

Sponsoring

Sponsoring ist die Annahme einer Zuwendung, für die eine Gegenleistung gewährt wird. Das ist zulässig, wenn der schulische Erziehungs- und Bildungsauftrag nicht inhaltlich beeinflusst wird, die Gegenleistung gegenüber der Leistung deutlich zurücktritt und Leistung und Gegenleistung in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt werden. 

Über die Annahme der Leistung entscheidet der Schulleiter.Näheres hierzu regelt die Verwaltungsvorschrift Werbung, Wettbewerb und Erhebungen in Schulen vom 21.09.2002.