Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Radiologie
Neu seit 01.01.2023: Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Radiologie
Ausbildungsziel
Das Ziel der Ausbildung ist es, die Auszubildenden dazu zu befähigen, selbständig auf ärztliche Anordnung röntgendiagnostische Verfahren sowie Verfahren der Nuklearmedizin und der Strahlentherapie durchzuführen.
Medizinische Technologen für Radiologie (MTR) erwerben aufgrund einer umfassenden Ausbildung in der Strahlenphysik, Dosimetrie und im Strahlenschutz als einziger Gesundheitsberuf die Fachkunde im Strahlenschutz.
Sie dürfen daher nach erfolgreichem Abschluss Untersuchungen und Behandlungen mit ionisierender Strahlung am Menschen selbstständig technisch durchführen.
Ausbildungsschwerpunkte
Die Schwerpunkte in der Ausbildung sind die Bereiche Anatomie und Physiologie, Medizin, Physik, Medizintechnik, Biologie, Chemie und EDV sowie radiologische Diagnostik und andere bildgebende Verfahren, Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Dosimetrie und Strahlenschutz.
Ausbildungsstätten
Aufnahmevoraussetzungen
- Mittlere Reife oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss oder
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Beruf, für den eine reguläre Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorgeschrieben ist
Weitere Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person:
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt,
- in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung der Ausbildung geeignet ist und
- über die für das Absolvieren der Ausbildung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung umfasst eine Dauer von drei Jahren. Sie besteht aus abwechselnden Phasen des theoretischen und praktischen Unterrichts an der Schule und der praktischen Ausbildung an verschiedenen Ausbildungsstätten. (siehe auch Ausbildungsstätten).
Den Abschluss der Ausbildung bildet eine staatliche Prüfung mit einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil.
Ausbildungsvergütung
Angehende Medizinische Technologinnen und Technologen für die Radiologie erhalten eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Ausbildungsvergütung variiert je nach Ausbildungsstätte und kann bei diesen erfragt werden. Wird die Ausbildung an einem kommunalen Krankenhaus oder einer öffentlichen Klinik absolviert, richtet sich die Ausbildungsvergütung in der Regel nachdem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVAöD) oder dem Tarifvertrag der Länder (TVA-L).
Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bzw. eine Förderung durch die Agentur für Arbeit in Betracht kommen.
Berufsbezeichnung
Zur Führung der Berufsbezeichnung „Medizinische Technologin für Radiologie“ oder „Medizinischer Technologe für Radiologie“ bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums.
Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis sind neben der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) und die Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs (Vorlage eines Führungszeugnisses).