Heilerziehungsassistentin, Heilerziehungsassistent
Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll dazu befähigen, Menschen, deren personale und soziale Identität und Inklusion durch Beeinträchtigung oder Behinderung erschwert ist, unter Anleitung einer sozialpädagogischen oder pflegerischen Fachkraft, zu begleiten, zu assistieren und zu pflegen.
Ausbildungsstätten
Aufnahmevoraussetzungen:
- Hauptschulabschluss
- Zusage für eine Praxisstelle
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie umfasst mindestens 1280 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1200 Stunden fachpraktische Ausbildung und endet mit einer staatlichen Prüfung.
Ausbildungskosten
Ob und in welcher Höhe Schulgeld erhoben wird, muss bei den Schulen erfragt werden. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bzw. eine Förderung durch die Arbeitsagentur in Betracht kommen.
Berufsbezeichnung
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilerziehungsassistentin" oder "Heilerziehungsassistent" bedarf es einer staatlichen Anerkennung durch das zuständige Regierungspräsidium. Dabei wird auch die persönliche Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.