Orthopistin / Orthoptist
Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs dazu befähigen, insbesondere bei der Prävention, Diagnose und Therapie von Störungen des ein- und beidäugigen Sehens bei Schielerkrankungen, Sehschwächen und Augenzittern mitzuwirken.
Ausbildungsstätten
Aufnahmevoraussetzungen:
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene 10-jährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
oder
eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer - Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
Ausbildungsverlauf
Die 3-jährige Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht von 1.700 Stunden sowie eine praktische Ausbildung von 2.800 Stunden und endet mit der staatlichen Prüfung.
Ausbildungskosten
Ob und welcher Höhe Schulgeld erhoben wird, muss bei den Schulen erfragt werden. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) bzw. eine Förderung durch die Arbeitsagentur in Betracht kommen.
Berufsbezeichnung
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Orthoptistin" oder "Orthoptist" bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei wird zusätzlich auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) und die Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.