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AusbildungsförderungBAföG für Meister und Schüler

Das Landesamt für Ausbildungsförderung betreut und beaufsichtigt die 38 Ämter für Ausbildungsförderung, die bei den Stadt-und Landkreisen in Baden-Württemberg eingerichtet sind. Bei diesen Ämtern wird über Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler und über Anträge auf Förderung von Fortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sogenanntes Aufstiegs-BAföG - entschieden.

Aufstiegs-BAföG und Schüler-BAföG

Aufstiegs-BAföG

Ausbildungsförderung für Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Formulare und Rechtsgrundlagen

Antragsformulare
Gesetz

Zuständigkeit

Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk der Lehrgangsteilnehmer oder die Lehrgangsteilnehmerin den ständigen Wohnsitz hat.

Liste der kommunalen Ämter

Weiterführende Links

Industrie- und Handelskammer
Handwerkskammer Freiburg
Handwerkskammer Karlsruhe
Handwerkskammer Konstanz
Handwerkskammer Mannheim
Handwerkskammer Reutlingen
Handwerkskammer Stuttgart
Handwerkskammer Ulm

Schüler-BAföG

Ausbildungsförderung für Schüler nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Formulare und Rechtsgrundlagen

Antragsformulare
Gesetz

Zuständigkeit

Zuständig ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern der/des Auszubildenden.
In Ausnahmefällen ist das Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnort der/des Auszubildenden zuständig.

Liste der kommunalen Ämter

Weiterführende Links

Verzeichnis der Ausbildungsstätten

Aufstiegs-BAföG

Ausbildungsförderung für Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Formulare und Rechtsgrundlagen

Antragsformulare
Gesetz

 

Zuständigkeit

Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk der Lehrgangsteilnehmer oder die Lehrgangsteilnehmerin den ständigen Wohnsitz hat.

Liste der kommunalen Ämter

Weiterführende Links

Industrie- und Handelskammer
Handwerkskammer Freiburg
Handwerkskammer Karlsruhe
Handwerkskammer Konstanz
Handwerkskammer Mannheim
Handwerkskammer Reutlingen
Handwerkskammer Stuttgart
Handwerkskammer Ulm

Aufstiegs-BAföG und Schüler-BAföG

Ausbildungsförderung für Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Formulare und Rechtsgrundlagen

Antragsformulare
Gesetz

Zuständigkeit

Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk der Lehrgangsteilnehmer oder die Lehrgangsteilnehmerin den ständigen Wohnsitz hat.

Liste der kommunalen Ämter

Weiterführende Links

Industrie- und Handelskammer
Handwerkskammer Freiburg
Handwerkskammer Karlsruhe
Handwerkskammer Konstanz
Handwerkskammer Mannheim
Handwerkskammer Reutlingen
Handwerkskammer Stuttgart
Handwerkskammer Ulm

 

Ausbildungsförderung für Schüler nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Formulare und Rechtsgrundlagen

Antragsformulare
Gesetz

Zuständigkeit

Zuständig ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern der/des Auszubildenden.
In Ausnahmefällen ist das Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnort der/des Auszubildenden zuständig.

Liste der kommunalen Ämter

Weiterführende Links

Verzeichnis der Ausbildungsstätten

Kontakt BAföG

Landesweite Zuständigkeit

Landesweite Zuständigkeit

​Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 26
Landesamt für Ausbildungsförderung