Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB's

Allgemeines

Die Fortbildungsveranstaltungen des Landesversorgungsamt und Gesundheit sind teilweise kostenlos und teilweise kostenpflichtig. Fahrtkosten können nicht übernommen werden.

Nicht kostenpflichtige Veranstaltungen

In der Regel ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen entscheidet. Es erfolgt in der Regel keine schriftliche Anmeldebestätigung. Kann eine Anmeldung bei Begrenzung oder Erreichen der Teilnehmerzahl nicht (mehr) berücksichtigt werden, benachrichtigen wir Sie unverzüglich. Falls eine Teilnahme nach bereits erfolgter Anmeldung doch nicht möglich ist, bitten wir um frühzeitige Benachrichtigung, um z. B. Teilnehmer auf Wartelisten berücksichtigen zu können.

Kostenpflichtige Veranstaltungen

Die Teilnehmer erhalten nach Anmeldung eine Rechnung über die Teilnehmergebühren, die gleichzeitig als Anmeldebestätigung gilt. Spätestens bei Rechnungserhalt ist die Anmeldung verbindlich.

Die Gebühren sind unter Angabe des Rechnungsempfängers, der Rechnungsnummer und des Teilnehmernamens spätestens bis zum Fälligkeitsdatum auf das jeweils in der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen. Werden die Gebühren nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit entrichtet, fallen vom Tage nach Ablauf dieser Frist Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB an. Die Bezahlung der Teilnehmergebühren in bar oder per EC- bzw. Kreditkarte wird nicht akzeptiert.

Eine Absage als Teilnehmer ist kostenfrei, wenn sie schriftlich bis spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt oder ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Die Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ist ebenfalls kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen, vorzeitigem Abbruch oder Fernbleiben ohne Absage sind die Gebühren in voller Höhe fällig.

Absage von Veranstaltungen und Programmänderungen

Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen kurzfristig abgesagt werden, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung. In diesem Falle besteht für das Landesversorgungsamt und Gesundheit nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits eingezahlten Teilnehmergebühren, auf deren Höhe sich in jedem Fall auch die Haftung des Landesversorgungsamtes und Gesundheit beschränkt.

Die Benennung der Dozenten obliegt dem Landesversorgungsamt und Gesundheit. Verschiebungen oder Änderungen im Programmablauf sind nicht immer auszuschließen.