Arzneimittel
Themen:
Beantragung einer Erlaubnis zum Großhandel mit Humanarzneimitteln
Beantragung einer Erlaubnis zum Großhandel mit Veterinärarzneimitteln
Genehmigung eines Heimversorgungsvertrages
Beantragung einer Erlaubnis zum Versand von Human-Arzneimitteln für Apotheken und sonstige Unternehmen
Klinische Prüfung von Arzneimitteln
Anzeige der Arzneimittelvermittlung
Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln
Zuständigkeiten
Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit
Die Regierungspräsidien sind im Bereich
- des Arzneimittelgesetzes (AMG),
- des Apothekengesetzes (ApoG) und
- des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
für folgende Aufgaben zuständig:
Überwachung...
- von Apotheken und Krankenhausapotheken,
- der Heimversorgung durch Apotheken,
- der Krankenhausversorgung durch (Krankenhaus-)Apotheken,
- der Verpachtung und Verwaltung von Apotheken,
- von Großhandelsbetrieben mit Human- oder Tierarzneimitteln, soweit sie nicht gleichzeitig pharmazeutische Unternehmer im Sinne von § 4 Abs. 18 AMG sind,
- von Einzelhandelsbetrieben mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, z. B. Drogerie- und Lebensmittelmärkte, Teeläden,
- des Versandhandels mit Arzneimitteln,
- der klinischen Prüfungen von Arzneimitteln,
- von Arzneimittelvermittlern nach § 4 Abs. 22a AMG,
- des Verkehrs mit Betäubungsmitteln bei Ärzten und Apothekern (siehe Betäubungsmittel),
- von Gewebeeinrichtungen (siehe Gewebe und Gewebezubereitungen),
- von pharmazeutischen Unternehmern, die gleichzeitig Apotheken sind, Einzelhandel oder Großhandel betreiben, soweit sie keine Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 oder § 72 Abs. 2 des AMG benötigen,
- von Betrieben, die Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 4 AMG herstellen oder in Verkehr bringen (Tierdiagnostika),
- von Unternehmen, die Arzneimittel lagern oder transportieren,
- der erlaubnisfreien Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte, Zahnärzte oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei menschen befugte Personen,
- von Betrieben und Einrichtungen, die Wirkstoffe herstellen oder importieren, in den Verkehr bringen oder sonst damit handeln. Dies gilt auch für Händler, die Apotheken mit Wirkstoffen für die Rezepturherstellung beliefern.
Die Betriebe und Einrichtungen nach 1., 4., 5., 7. und 11 müssen eine Erlaubnis beantragen.
a) Unterlagen für die Beantragung einer Erlaubnis zum Großhandel mit Humanarzneimitteln nach § 52a Arzneimittelgesetz (AMG) für Betriebe, die nicht gleichzeitig pharmazeutische Unternehmer sind:
An welches Regierungspräsidium Sie den jeweiligen Antrag richten müssen, entnehmen Sie bitte dem Anhang "Zuständigkeitsgebiete der Regierungspräsidien" im Anschluss an a) und b):
(Dokumente sind nicht barrierefrei)
b) Unterlagen für die Beantragung einer Erlaubnis zum Großhandel mit Veterinärarzneimitteln nach § 29 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) für Betriebe, die nicht gleichzeitig pharmazeutische Unternehmer sind:
An welches Regierungspräsidium Sie den jeweiligen Antrag richten müssen, entnehmen Sie bitte dem Anhang "Zuständigkeitsgebiete der Regierungspräsidien" im Anschluss an b):
(Dokumente sind nicht barrierefrei)
An welches Regierungspräsidium Sie den jeweiligen Antrag aus a und/oder b richten müssen, können Sie folgendem Anhang entnehmen:
Anhang Zuständigkeitsgebiete der Regierungspräsidien
Unterlagen für die Beantragung einer Erlaubnis zum Versand von Human-Arzneimitteln für Apotheken und sonstige Unternehmen
Dokumente sind nicht barrierefrei.
Titel | Dateityp | Größe |
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Antrag für die Erteilung einer Erlaubnis einer Versandapotheke / RPT 26 | 15 KB | |
Datenerfassung Versandapotheken-/Versandhandels-Register extern | 274 KB | |
EU-Logo | 110 KB |
Heimversorgung: Für die Genehmigung eines Heimversorgungsvertrages beachten Sie bitte diese Dokumente:
Dokumente sind nicht barrierefrei.
Titel | Dateityp | Größe |
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Merkblatt zur Genehmigung eines Heimversorgungsantrages | 498 KB |
Anzeigepflicht für Betriebe nach 6., 8., 9., 10., 12., 13., 14., 15 und 16.
Für diese Betriebe besteht eine Anzeigepflicht nach § 67 AMG.
a) Klinische Prüfung mit Arzneimitteln
Für die Anzeige einer klinischen Prüfung von Arzneimitteln durch Prüfer, Sponsoren oder sonstigen beteiligten Einrichtungen verwenden Sie bitte die unten aufgeführten Formulare.
b) Arzneimittelvermittler
Für die Anzeige der Arzneimittelvermittlung verwenden Sie bitte das unten aufgeführte Formular.
c) Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte und andere zur Heilkunde befähigte Personen
a) Klinische Prüfung von Arzneimitteln
Dokumente sind nicht barrierefrei.
Titel | Dateityp | Größe |
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Formular: Klinische Prüfung / RPT 26 | 210 KB | |
RP Karlsruhe: Hinweis Anzeige Klinische Prüfungen Karlsruhe | 376 KB |
b) Arzneimittelvermittler: Unterlagen für die Anzeige der Arzneimittelvermittlung
Dokumente sind nicht barrierefrei.
Titel | Dateityp | Größe |
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Anzeige einer Arzneimittelvermittlung gemäß § 52c AMG | 206 KB |
c) Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte, Zahnärzte oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugte Personen
Dokumente sind nicht barrierefrei.
Arzneimittel aus dem Ausland
Im nachfolgenden FAQ-Papier haben wir für Sie Informationen zum Verbringen aus dem Ausland mit dem Reisegepäck oder per Versand zusammengefasst.