Artenschutz
In Baden-Württemberg leben derzeit circa 50.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Ihre Zahl ist in den letzten Jahrzehnten nachweislich zurückgegangen. Aktuell sind bereits 40 % der Tier- und Pflanzenarten gefährdet.
Eine große Artenvielfalt sorgt für die Stabilität von Ökosystemen, gesunde Böden, sauberes Wasser, die Bestäubung von Nutzpflanzen und macht den Erholungswert unserer Landschaft aus. Sie ist wichtig für die Lebensgrundlagen des Menschen.
Die Tiere- und Pflanzenarten Baden-Württembergs zu erhalten und zu fördern ist landesweit ein wichtiges Ziel.
Unsere Aufgaben
Der Artenschutz stellt eine wichtige und vielseitige Aufgabe im Naturschutz dar, für die es Zuständigkeiten bei den höheren Naturschutzbehörden der Regierungspräsidien, den unteren Naturschutzbehörden der Land- und Stadtkreise sowie der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) gibt.
An den Regierungspräsidien arbeiten fachübergreifende Teams aus Biologen, Agrar- und Forstwissenschaftler sowie Landschaftsökologen gemeinsam mit Juristen und Verwaltungsfachleuten daran, die Artenvielfalt zu erhalten und Lebensräume zu entwickeln.
- Wir bearbeiten artenschutzrechtliche Vorgaben für streng geschützte Arten bei Bauvorhaben und Maßnahmen in Natur und Landschaft und erteilen artenschutzrechtliche Ausnahmen.
- Wir sind zuständig für den internationalen Artenschutz. Wir prüfen den ordnungsgemäßen Handel, die Zucht und die Unterbringen international geschützter Arten und erstellen für Händler und Züchter Bescheinigungen und Ausnahmen.
- Wir setzen die Programme des Landes zur Erhaltung der Artenvielfalt in den einzelnen Regierungsbezirken um. Wir sichern die vielfältigen Lebensräume der einzelnen Arten um ihr Überleben zu gewährleisten. Zur Unterstützung beauftragen wir Art-Spezialisten, Landwirte oder Firmen. Außerdem arbeiten wir mit den Gemeinden, den Landschaftserhaltungsverbänden, Vereinen und den Fachbehörden am Landratsamt und der LUBW eng zusammen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: Informationen zu invasiven Arten, unter Ziff. 3: Genehmigungen Art. 8 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: Landesweite Artenkartierung (LAK)
Bundesamtes für Naturschutz zum Artenschutz
Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (Wisia)
Artenschutz am Haus (Projekt des Landratsamtes Tübingen)
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: Publikationen