Feuerwehrwesen
Zur Sicherstellung eines geordneten und erfolgreichen Einsatzes der Feuerwehr bei Bränden, bei der technischen Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, überwachen die Regierungspräsidien die Aufstellung, die Ausrüstung, den Leistungsstand und die Einsatzbereitschaft der Gemeindefeuerwehren und setzen im Benehmen mit dem Bürgermeister Einsatzgebiete für die Überlandhilfe fest.
Die Regierungspräsidien unterstützen die Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Beschaffung und Unterhaltung der Ausrüstungsstücke und Feuerwehreinrichtungen durch die Gewährung von Zuwendungen und fördern die Aus- und Fortbildung, besonders durch den Betrieb der Landesfeuerwehrschule.
Die feuerwehrtechnischen Angelegenheiten werden vom jeweiligen Bezirksbrandmeister wahrgenommen.
Weitere Informationen
Unterlagen
Die Dokumente sind nicht barrierefrei.
Dokumenttitel | Dateityp | Größe |
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Hinweis zu Anmeldung und Betrieb von BOS-Funkanlagen der Feuerwehren | 40 KB | |
Bundesnetzagentur - Antrag auf Frequenzzuteilung für die BOS | 81 KB |