Motorsport-, Radsportveranstaltungen auf öffentlichen Straßen
Veranstaltungen, wie z. B. motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern und Kraftfahrzeugen oder Volksradfahren, nehmen öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch und bedürfen einer Erlaubnis nach § 29 StVO durch die jeweils zuständige Behörde.
Die Regierungspräsidien sind zuständige Behörden, wenn...
- die Veranstaltung in ein anderes Bundesland führt. Hier ist das Regierungspräsidium zuständig, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt;
- die Veranstaltung von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg führt. Hier ist das Regierungspräsidium zuständig, dessen Bezirk zuerst befahren wird.
Ansonsten ist zuständige Behörde die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt (Stadtverwaltung oder Landratsamt).
Beantragung von Motor- und Radsportveranstaltungen auf öffentlichen Straßen
Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Nutzen Sie dazu das Angebot auf www.service-bw.de – das Serviceportal des Landes baden-Württemberg