Assistenzhundeverordnung
Landesweite Zuständigkeit
Anträge nach der Assistenzhundeverordnung
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei dem für Sie zuständigen Landratsamt (Wohnsitz), da die Abteilung 9 – Landesversorgungsamt und Gesundheit Regierungspräsidium Stuttgart selbst keine Antragbearbeitung vornimmt.
Formulare
Werden nachgereicht