Ein weißer Assistenzhund liegt neben einem Rollstuhl

Assistenzhundeverordnung

Dienstgebäude Ruppmannstraße 21 in Stuttgart-Vaihingen

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 91
Recht und Verwaltung

 

Anträge nach der Assistenzhundeverordnung

Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei dem für Sie zuständigen Landratsamt (Wohnsitz), da die Abteilung 9 – Landesversorgungsamt und Gesundheit Regierungspräsidium Stuttgart selbst keine Antragbearbeitung vornimmt.

Formulare

Werden nachgereicht