Soziales Entschädungsrecht (SER)
Landesweite Zuständigkeit
SGB XIV - Formulare und Informationen
Anträge für das Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV)
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei dem für Sie zuständigen Landratsamt (Wohnsitz), da die Abteilung 9 – Landesversorgungsamt und Gesundheit Regierungspräsidium Stuttgart selbst keine Antragbearbeitung vornimmt.
Formulare
Werden nachgereicht