Tunnelmanagerin /Tunnelmanager
Die Tunnelmanager sind für das gesamte Tunnelmanagement in allen Phasen des Tunnelprojektes – Planung, Bau und Betrieb – zuständig. Zum Management gehört dabei verstärkt die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Tunnels.
In den Regierungspräsidien sind die Tunnelmanager zuständig für alle Tunnel ab einer Länge von 80m an Bundes- und Landesstraßen. Für jeden Tunnel wird explizit ein Tunnelmanager durch die Tunnelverwaltungsbehörde der Regierungspräsidien benannt.
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Freiburg
Regierungspräsidium Tübingen
Die Tunnelmanagerin / der Tunnelmanager…
- erstellt in der Phase der Planung zusammen mit den BOS-Diensten das Gesamtsicherheitskonzept (BOS = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie z.B. Polizei, Feuerwehr etc.)
- überprüft Planungsunterlagen und berät fachlich in der Tunnelplanung
- stellt die Sicherheitsdokumentation (Sidoku) zusammen und hält sie auf aktuellem Stand (Dokumentation der Sicherheitsausstattung)
- informiert und verteilt alle Dokumente an die Beteiligten der Tunnelorganisation
- erstellt über alle erheblichen Störungen und Unfälle, die sich im Tunnel ereignen, einen Bericht
- leitet die Berichte an Verwaltungsbehörde (VB), den Sicherheitsbeauftragten (SI) und die Einsatzdienste weiter
- beantragt bei Bedarf bei der Verwaltungsbehörde die Zulassung innovativer Sicherheitseinrichtungen bzw. – verfahren
- beantragt die Genehmigung des Tunnelbetriebs zur Tunnel-Inbetriebnahme
- bei der Verwaltungsbehörde (auch bei wesentlichen Änderungen)
- ernennt für jeden Tunnel einen Sicherheitsbeauftragten, der zuvor von der Verwaltungsbehörde anerkannt sein muss und der sämtliche Präventiv- und Sicherungsmaßnahmen koordiniert, um die Sicherheit der Nutzer und des Betriebspersonals sicherzustellen
- informiert den Sicherheitsbeauftragten über alle baulichen und betrieblichen Veränderungen
- erhält fachliche Unterstützung durch den Sicherheitsbeauftragten.
- führt eine regelmäßige Überprüfung der in den Alarm- und Gefahrenabwehrpläne festgelegten Handlungsräumen durch zusammen mit den Einsatzdiensten und dem Sicherheitsbeauftragten
- organisiert mindestens alle 4 Jahre Großübung, jährlich Teilübungen/ Simulationsübungen
- überprüft, überwacht und übt die festgelegten Handlungsabläufe für die unterschiedlichen Notfälle
- wirkt bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten für den Tunnelbetrieb bei geänderter Verkehrsführung während Baumaßnahmen mit