Nachklärbecken

Kommunales Abwasser

​Unter kommunalem Abwasser versteht man Schmutzwasser aus Haushalten sowie Niederschlagswasser, das in der Kanalisation abfließt. Beim Ableiten, Reinigen und Einleiten von kommunalem Abwasser müssen die Gewässer und der Boden vor schädlichen Verunreinigungen geschützt werden. Die hierfür geltenden rechtlichen Anforderungen setzen die Wasserbehörden gegenüber den Betreibern dieser Anlagen mit Hilfe von Erlaubnissen zur Einleitung von Abwasser um.

​Im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung...

...sind die Regierungspräsidien als höhere Wasserbehörde zuständig für

  • die Erteilung wasserrechtlicher Einleitungserlaubnisse für kommunale Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnergleichwerten. Die höhere Wasserbehörde setzt dabei die Anforderungen nach dem Stand der Technik fest, um das Gewässer vor schädlichen oder nachteiligen Verunreinigungen zu schützen. Für die kleineren Anlagen liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landratsämtern.

  • die Fachaufsicht und Beratung der unteren Wasserbehörden an den Landratsämtern, vor allem im Rahmen regelmäßiger Dienstbesprechungen,

  • die einheitliche Umsetzung von Fachzielen auf dem Gebiet der Abwasserentsorgung (einschließlich Regenwasserbewirtschaftung) im Regierungsbezirk.

  • die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Bei Defiziten in Wasserkörpern organisieren die Fachreferate Industrie/Abwasser die notwendigen Gewässer-Untersuchungen und

  • die finanzielle Förderung von Bau und Erneuerung kommunaler Abwasseranlagen nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft sowie von privaten und kommunalen Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum.

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 54.3
Dr. Birgit Schlichtig
0711 904-15482
birgit.schlichtig@rps.bwl.de

 

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 54.3
Michael Grammling
0721 926-3320
michael.grammling@rpk.bwl.de

 

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 54.3
Dr. Bernd Serr
0761-208-2132
bernd.serr@rpf.bwl.de

 

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 54.3