Förderung von Investitionen im Weinbau (VwV Förderung Weinbau, Teil C und D)
Im Rahmen sogenannter nationaler Weinbudgets, die weinbautreibende Bundesländer nutzen können, stellt die Europäische Union auch für den Zeitraum 2014 bis 2020 Finanzmittel zur Förderung des Weinbaus bereit.
Was wird gefördert?
- Investitionsförderung im Zusammenhang mit Fusionen, Kooperationen und umfangreicher Betriebserweiterung
- Investitionsförderung im Bereich Kellereitechnik
Zielsetzung:
Bündelung der Verarbeitung und Vermarktung, Etablierung von qualitätsverbessernden Systemen, Umsetzung von Innovationen und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Wer kann einen Antrag stellen?
Erzeugerorganisationen, Weinbaubetriebe, Kellereien, Weingärtnergenossenschaften
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Nadine Vosseler
0711 904-13312
nadine.vosseler@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ramona Faber
0160 5740051
ramona.faber@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Holger Butze
0761 208-1230
holger.butze@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Markus Jetter
07071 757-3363
markus.jetter@rpt.bwl.de