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Förderung von Investitionen im Weinbau (VwV Förderung Weinbau, Teil C und D)

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 33

Nadine Vosseler
0711 904-13312
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Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 34

Ramona Faber
0160 5740051
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Regierungspräsidium Freiburg

Referat 34

Holger Butze
0761 208-1230
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Regierungspräsidium Tübingen

Referat 34

Markus Jetter
07071 757-3363
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Im Rahmen sogenannter nationaler Weinbudgets, die weinbautreibende Bundesländer nutzen können, stellt die Europäische Union auch für den Zeitraum 2014 bis 2020 Finanzmittel zur Förderung des Weinbaus bereit.

Was wird gefördert?

  • Investitionsförderung im Zusammenhang mit Fusionen, Kooperationen und umfangreicher Betriebserweiterung
  • Investitionsförderung im Bereich Kellereitechnik

Zielsetzung

Bündelung der Verarbeitung und Vermarktung, Etablierung von qualitätsverbessernden Systemen, Umsetzung von Innovationen und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

Wer kann einen Antrag stellen?

Erzeugerorganisationen, Weinbaubetriebe, Kellereien, Weingärtnergenossenschaften

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