Weinberg

Förderung von Investitionen im Weinbau (VwV Förderung Weinbau, Teil C und D)

Im Rahmen sogenannter nationaler Weinbudgets, die weinbautreibende Bundesländer nutzen können, stellt die Europäische Union auch für den Zeitraum 2014 bis 2020 Finanzmittel zur Förderung des Weinbaus bereit.

 

Was wird gefördert?

  • Investitionsförderung im Zusammenhang mit Fusionen, Kooperationen und umfangreicher Betriebserweiterung
  • Investitionsförderung im Bereich Kellereitechnik

 

Zielsetzung:

Bündelung der Verarbeitung und Vermarktung, Etablierung von qualitätsverbessernden Systemen, Umsetzung von Innovationen und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Erzeugerorganisationen, Weinbaubetriebe, Kellereien, Weingärtnergenossenschaften

    Kontakt

    Regierungspräsidium Stuttgart

    Referat 33

    Nadine Vosseler
    0711 904-13312
    nadine.vosseler@rps.bwl.de

    Regierungspräsidium Karlsruhe

    Referat 34

    Ramona Faber
    0160 5740051
    ramona.faber@rpk.bwl.de

    Regierungspräsidium Freiburg

    Referat 34

    Holger Butze
    0761 208-1230
    holger.butze@rpf.bwl.de

    Regierungspräsidium Tübingen

    Referat 34

    Markus Jetter
    07071 757-3363
    markus.jetter@rpt.bwl.de

    Im Hintergrund ein Handy, im Vordergrund eine Zeile zur Eintragung einer Homepage