Förderung von Investitionen im Weinbau (VwV Förderung Weinbau, Teil C und D)
Kontakt
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Regierungspräsidium Karlsruhe
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Regierungspräsidium Freiburg
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0761 208-1230
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Regierungspräsidium Tübingen
Markus Jetter
07071 757-3363
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Im Rahmen sogenannter nationaler Weinbudgets, die weinbautreibende Bundesländer nutzen können, stellt die Europäische Union auch für den Zeitraum 2014 bis 2020 Finanzmittel zur Förderung des Weinbaus bereit.
Was wird gefördert?
- Investitionsförderung im Zusammenhang mit Fusionen, Kooperationen und umfangreicher Betriebserweiterung
- Investitionsförderung im Bereich Kellereitechnik
Zielsetzung
Bündelung der Verarbeitung und Vermarktung, Etablierung von qualitätsverbessernden Systemen, Umsetzung von Innovationen und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.
Wer kann einen Antrag stellen?
Erzeugerorganisationen, Weinbaubetriebe, Kellereien, Weingärtnergenossenschaften