Förderung von Projekten kommunaler abfallentsorgungspflichtiger Körperschaften (aus KIF-Mitteln)

Beschreibung

Das Land fördert Projekte kommunaler abfallentsorgungspflichtiger Körperschaften, die insbesondere zur Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft/Abfalltechnik beitragen. Bevorzugt werden Projekte, bei denen neue technische Lösungen zum Einsatz kommen.
Weiterhin werden auch Investitionen im Zusammenhang mit Kooperationen im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft gefördert.

Zielsetzung

Durch die finanzielle Zuwendung zu Einzelprojekten sollen vor allem innovative Maßnahmen der Abfallverwertung, Abfallbehandlung und der Abfalltechnik im weiteren Sinne zur Anwendung kommen und weitere Verbreitung finden.
Die Förderung von Maßnahmen im Zuge kommunaler Kooperationen bietet einen Anreiz zur überregionalen Zusammenarbeit und zu effizienteren abfallwirtschaftlichen Lösungen.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Stadt- und Landkreise), Zweckverbände und Abfallentsorgungsgesellschaften, soweit Gemeinden und/oder Landkreise mit mehr als 50 v. H. an den Gesellschaften beteiligt sind.

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 54.2

N. N.

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 54.2

Pia Spirgath
0721 926-7573
pia.spirgath@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 54.2

Wolfgang Burger
0761 208-2150
wolfgang.burger@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 54.2

N.N.