Prostituierte in Strüpfen mit Geldscheinen in der Hand neben einem Auto

Prostituiertenschutz

Die Referate 22 sind zuständige Fachaufsichtsbehörde für den gewerblichen Teil des Prostituiertenschutzgesetzes. Sie entscheiden auch über Widersprüche in diesem Bereich (z. B. wegen Ablehnung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes). 

Die Gesundheitsberatung obliegt den Gesundheitsämtern bzw. deren übergeordneten Stellen.

Die Fachaufsicht über die Gesundheitsämter im Bereich des Prostituiertenschutzes wird von den Referaten 25 wahrgenommen. Beim Regierungspräsidium Stuttgart ist dies hingegen das Referat 94.1


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Prostituiertenschutzgesetz

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