Tourismus
Förderung der touristischen Infrastruktur
Die Regierungspräsidien beraten die Gemeinden bei der Förderung des Tourismus und wirken bei der Aufstellung und Abwicklung des Förderprogramms mit.
Förderung der Tourismusinfrastruktur
Prädikatisierung
In den Referaten 22 der Regierungspräsidien werden Prädikatisierungsanträge geprüft.
Eine Anerkennung als Kurort, Erholungsort oder Heilbrunnen-Betrieb setzt eine Anhörung des Fachausschusses für Tourismus voraus. Des Weiteren werden in den Regierungspräsidien bereits anerkannte Artbezeichnungen überprüft.
Kontakt
Kur- und Erholungsorte - Voraussetzungen und Anträge
Die Dokumente sind nicht barrierefrei.
Titel | Dateityp | Größe |
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Antragsformular für die Artbezeichnung Erholungsort | 258 KB | |
Antragsformular für die Artbezeichnung Luftkurort | 257 KB |