Repräsentative Tarifverträge
Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen bewerben, müssen ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens ein in einem der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge festgelegtes Entgelt zahlen.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Verkehrsdienstleistungen müssen die öffentlichen Auftraggeber die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen des öffentlichen Auftrages benennen.
Die vom Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und unter Berücksichtigung der Empfehlungen eines Beirats festgestellten repräsentativen Tarifverträge für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Sinne von § 3 Absatz 3 LTMG finden Sie hier: