Außerunterrichtliche Veranstaltungen
Außerhalb der Schule lernen
Es gibt im Schuljahr vielfältige außerunterrichtliche Veranstaltungen. Dazu gehören Wanderungen und Jahresausflüge wie auch Studienfahrten, Schullandheimaufenthalte und Projekttage, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Schule verlassen. Vorrangig gilt, dass alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen einer Genehmigung durch die Schulleitung bedürfen.
FAQs zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen
Zu den außerunterrichtlichen Veranstaltungen gehören insbesondere Wandertage, Jahresausflüge, Chor-, Orchester- und Sporttage, Besuch von Theateraufführungen und musikalischen Darbietungen, Lehr- und Studienfahrten, Projekttage, Schullandheimaufenthalte, Lerngänge und Betriebserkundungen.
Zu Beginn eines Schuljahres erhält jede Schule vom Regierungspräsidium entsprechend der Zahl der dort vorhandenen Klassen einen Verfügungsbetrag für die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen mitgeteilt.
Die Berechnung und Auszahlung der Reisekostenvergütung für Lehrkräfte und Begleitpersonen bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen erfolgt über das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg.
Wenn der Verfügungsbetrag ausgeschöpft ist, können zunächst keine Reisekostenvergütungen an die Lehrkräfte und Begleitpersonen mehr ausbezahlt werden. Gegen Ende des Jahres besteht eventuell die Möglichkeit, dass übrige Restmittel von anderen Schulen umverteilt werden.

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