Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Außerhalb der Schule lernen

Es gibt im Schuljahr vielfältige außerunterrichtliche Veranstaltungen. Dazu gehören Wanderungen und Jahresausflüge wie auch Studienfahrten, Schullandheimaufenthalte und Projekttage, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Schule verlassen. Vorrangig gilt, dass alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen einer Genehmigung durch die Schulleitung bedürfen.

FAQs zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen

Zu den außerunterrichtlichen Veranstaltungen gehören insbesondere Wandertage, Jahresausflüge, Chor-, Orchester- und Sporttage, Besuch von Theateraufführungen und musikalischen Darbietungen, Lehr- und Studienfahrten, Projekttage, Schullandheimaufenthalte, Lerngänge und Betriebserkundungen.

Zu Beginn eines Schuljahres erhält jede Schule vom Regierungspräsidium entsprechend der Zahl der dort vorhandenen Klassen einen Verfügungsbetrag für die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen mitgeteilt.

Die Berechnung und Auszahlung der Reisekostenvergütung für Lehrkräfte und Begleitpersonen bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen erfolgt über das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg.

 Das LBV zum Dienstreisemanagement

Wenn der Verfügungsbetrag ausgeschöpft ist, können zunächst keine Reisekostenvergütungen an die Lehrkräfte und Begleitpersonen mehr ausbezahlt werden. Gegen Ende des Jahres besteht eventuell die Möglichkeit, dass übrige Restmittel von anderen Schulen umverteilt werden.

Das Bild zeigt das Regierungspräsidium mit Hofansicht und umlaufenden Gebäuden

Regierungspräsidium Stuttgart

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 71
(Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen, Angelegenheiten der Lehrerbildungseinrichtungen, Disziplinarangelegenheiten)

Hebelstr. 2
76133 Karlsruhe

Ein Dienstgebäude des Regierungspräsidiums

Regierungspräsidium Freiburg

Abteilung 7 Schule und Bildung

Eisenbahnstr. 68
79098 Freiburg i. Br.

Regierungspräsidium Tübingen