Schulhausbau
Das Schulgebäude ist Sache des Schulträgers
Das Land Baden-Württemberg gewährt öffentlichen und freien Trägern Zuschüsse zum Bau ihrer Schulen.
Im Bereich Schulhausbau werden Baumaßnahmen aller Schularten sowie Bauprojekte für Ganztagsschulen aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gefördert. Hierunter fallen Neu-, Erweiterungs- sowie Umbauten an Schulgebäuden. Ebenso werden Schulbaumaßnahmen an staatlich anerkannten Privatschulen gefördert.
Vor einer Förderung erfolgt die Feststellung des erforderlichen und damit zuschussfähigen Schulraumbedarfs unter Berücksichtigung der langfristigen Entwicklung der Schülerzahlen. Die Förderanträge werden in ein jährliches Schulbauförderprogramm aufgenommen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördergelder bezuschusst. Alle erforderlichen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen für Schulträger können online auf dem Kultusportal gefunden werden.
Im Rahmen der Schulbauförderung werden die Schulträger bereits im Vorfeld der geplanten Maßnahme auf Wunsch gerne begleitet. Es erfolgt eine ausführliche Beratung im Hinblick auf den Schulhausbau und Schulorganisation.
Zuständig für Fragen des Schulhausbaus in den Regierungspräsidien sind die Referate 71 (Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen, Angelegenheiten der Lehrerbildungseinrichtungen, Disziplinarangelegenheiten).
Dokumente und Links
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 71
(Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen)
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Helmut Fischer
0711 904-17120
Helmut.Fischer@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 71
(Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen)
Eisenbahnstr. 68
79098 Freiburg i. Br.
Alexander Spruch
0761 208-6207
Alexander.Spruch@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 71
(Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen)
Hebelstr. 2
76133 Karlsruhe
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 71
(Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen)
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen