Symbolbild Vernetzung

Regionalverbände

Ziel und Zweck der Zusammenarbeit zwischen Regierungspräsidien und Regionalverbänden

  • Mitwirkung bei der räumlichen Ordnung und Entwicklung der Region mit - insbesondere durch Mitwirkung bei der Erstellung, Fortschreibung oder Änderung der Regionalpläne
  • Planungsabstimmung
  • Durchführung von Verfahren zur Abweichung von Zielen der Raumordnung in den Regionalplänen und im Landesentwicklungsplan sowie von Verfahren zur Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen
  • Rechtsaufsicht

Leistungen/Tätigkeiten der höheren Raumordnungsbehörde

  • Koordinierung und Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Aufstellung, Fortschreibung und Änderung von Regionalplänen; Mitwirkung bei der Überwachung der Auswirkungen der Regionalpläne auf die Umwelt (Monitoring)
  • Beratung von und Abstimmung mit Regionalverbänden, Klärung von Auslegungsfragen einschl. Teilnahme an Sitzungen der Regionalverbände (Planungsausschuss und Verbandsversammlung)
  • Durchführung von Verfahren zur Abweichung von Zielen der Raumordnung (nach § 6 Abs. 2 ROG  i. V. m. § 24 LplG)
  • Durchführung von raumordnerischen Untersagungsverfahren (nach § 12 ROG  i.V.m. § 20 LplG) bei raumordnungswidrigen Planungen und Maßnahmen
  • Durchführung von Raumordnungsverfahren

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 6, 9, 15 und 16 Raumordnungsgesetz (ROG)
  • §§ 1, § 2a Abs. 6 Nr. 2, 11 ff., 14 Abs. 2 und 3, 20, 24, 28 Abs. 4, 30 Abs. 2, 31 ff. und 44 LplG